Hinweisgebersystem der ROWE-Gruppe
Um Kenntnis von etwaigen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellen wir internen und externen Hinweisgebern der ROWE-Gruppe zwei Meldewege zur Verfügung. Unser Hinweisgebersystem stellt einen webbasierten Meldekanal dar, mit dem unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner anonyme Hinweise zu möglichen Verstößen abgeben können.
Mögliches Fehlverhalten kann darüber hinaus auch direkt über die Geschäftsleitung der ROWE Holding GmbH, aber auch jedes einzelnen Tochterunternehmens, gemeldet werden.
Neben dem Hinweisgebersystem steht allen Hinweisgebern die Möglichkeit offen, eine Meldung von Compliance-Verstößen auch unmittelbar an die Ombudsperson zu richten. Auch hier ist die vertrauensvolle und anonyme Meldung gewährleistet:
Rechtsanwalt
Jürgen Möthrath
Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
06241/93800-0
E-Mail: rowe@ombudsperson.online
Zu eingehenden Hinweisen:
Die Betreuung des Hinweisgebersystems als Meldekanal erfolgt ebenfalls durch unsere Ombudsperson, die auch für die Auswertung eingehender Hinweise mit zuständig ist.
Das Hinweisgebersystem gewährleistet im Rahmen der Kommunikation die Anonymität des Hinweisgebers. Damit diese auch durch die Inhalte des Hinweises gewahrt bleibt, sollte darauf geachtet werden, dass keine für die Person typische Formulierung verwendet wird, bzw. weder durch den Schreibstil, noch durch die Orthografie, ein Rückschluss ermöglicht wird. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Vorlage von Dokumenten oder Bildern. Auch diese können versteckte Daten (sogenannte Metadaten) enthalten, die Informationen zu Ort und Zeit der Herstellung, sowie zu dem Gerät enthalten, mit dem die Herstellung erfolgte.
Im Rahmen eines direkten Kontaktes zwischen dem Hinweisgeber und Herrn Möthrath als Ombudsperson wird durch die Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit die Anonymität gewährleistet. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden nicht umfassend besteht.
Eingehende Hinweise bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Eine abschließende Bearbeitung erfolgt regelmäßig binnen 90 Tagen.
Der Schutz der Hinweisgeber wird bei ROWE durch unsere Hinweisgeber-Leitlinie gewährleistet, die es in jeglicher Weise verbietet, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben werden, zu sanktionieren. Gutgläubig handelnde Hinweisgeber dürfen danach in keiner Weise benachteiligt werden.